Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elsmann Marketing GmbH

- Stand 30. November 2001 -

Diese Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit Elsmann Marketing. Sie gelten auch, wenn der Kunde auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.

§ 1 Vertragsschluss, Abnahme und Gefahrübergang

1. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Elsmann Marketing zustande. Der Umfang der Dienstleistungen bestimmt sich aus dieser Auftragsbestätigung. Änderungen, die auf die Verbesserung der Technik oder Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben vorbehalten, sofern keine erhebliche oder unzumutbare Änderung des Gegenstandes vorliegt.

2.Ein Auftrag von Elsmann Marketing gilt erst als erteilt, wenn er von ihm schriftlich abgefasst und unterschrieben ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie nachträgliche schriftlich bestätigt wurden.

3.Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Übergabe am Sitz von Elsmann Marketing. Die Gefahr geht mit der Annahme des Gegenstandes auf den Kunden über. Erklärt er , er werde den Gegenstand nicht annehmen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs im Zeitpunkt der Weigerung auf den Kunden über.

§ 2 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

1.Etwaige Sonder- oder Zusatzdienstleistungen berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Elsmann Marketing. Porto- und Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

2. Elsmann Marketing ist bei Dauerschuldverhältnissen berechtigt, die Vergütung nach Ablauf von 12 Monaten Vertragslaufzeit anzupassen. Die Preisänderungen werden dem Kunden mindestens einen Monat im voraus mitgeteilt. Falls er mit der Preisänderung nicht einverstanden ist, ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preisänderung schriftlich zu kündigen.

3.Preisänderungen sind im übrigen zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate, bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen mehr als 6 Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zu Fertigstellung der Lieferung die Löhne, Materialkosten oder marktmäßigen Einstandspreise, so kann Elsmann Marketing den Preis angemessen erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

4.Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist Elsmann Marketing berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 3 % p.a. über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Kunde kann nachweisen, dass Elsmann Marketing infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

5.Bis zur vollständigen Zahlung behält sich Elsmann Marketing das Eigentum an Liefergegenständen vor. Elsmann Marketing ist verpflichtet, zustehende Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden und noch offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 3 Kennzeichen- und Urheberrechte; Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Schutzrechte Dritter, Freistellung, Sperre

1.Aus der Verträgen mit Elsmann Marketing resultieren keine Rechte des Kunden an bestehenden oder noch zu begründenden Marken-, Kennzeichen und Urheberrechten, es sei denn, dieser Vertrag trifft eine andere Regelung.

2.Sofern Gegenstand des Vertrages die Beherbergung von Internet-Angeboten, Mail-Server-Dienste, Web-Server-Hosting oder die Verlinkung von Internet-Angeboten ist, versichert der Kunde, die gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Betriebes und der Nutzung zu beachten. Er hält Elsmann Marketing von Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Angebot und Betrieb der Website oder des Mail-Server-Diensts frei. Über entsprechende Angriffe von Dritten wird er Elsmann Marketing unverzüglich in Kenntnis setzen. Die Überprüfung der für den Kunden bereitgestellten Inhalte auf Vereinbarkeit mit den geltenden rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen obliegt dem Kunden. Elsmann Marketing übernimmt insofern keine Haftung.

3. Soweit dem Kunden ein Rechtsverstoß zur Last gelegt wird, ist Elsmann Marketing berechtigt, die vertragsgegenständliche Leistung einzustellen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.Der Auftragnehmer von Elsmann Marketing haftet dafür, dass durch ihre Lieferung und die Verwertung durch Elsmann Marketing keine Patente oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er stellt Elsmann Marketing von allen Ansprüchen aus der Benutzung solcher Schutzrechte frei. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber die gelieferte Ware nach von Elsmann Marketing übergebenen Zeichnungen, Modellen oder diesen gleichkommenden sonstigen Beschreibungen oder Anordnungen hergestellt hat und nicht weiß, oder im Zusammenhang mit den von ihm hergestellten Erzeugnissen nicht wissen kann, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden.

5.Geliefertes Material des Kunden wird nur im Falle ausdrücklicher Vereinbarung über das Ende des Vertrages hinaus unentgeltlich verwahrt.

6.Material, das Elsmann Marketing seinem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, geht in Ermangelung anderer Vereinbarungen nicht in dessen Eigentum über. Die Kosten für die Verwahrung dieses Materials sind im Entgelt des Auftragnehmers enthalten.

§ 4 Haftung

1.Aufgrund nicht näher vorhersehbarer und steuerbarer gleichzeitiger Zugriffe auf den Server von Elsmann Marketing oder seines Host Providers durch andere Internet-Nutzer und aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Streiks und Aussperrungen, sowie wegen technischer Änderungen der Anlagen (z.B. Änderung des Standortes der Anlage etc.) oder sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.), die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der Anlage oder der Websites von Elsmann Marketing erforderlich sind, kann es zeitweilig zu Verzögerungen, Störungen und/oder Unterbrechungen der Zugriffe auf Websites oder Mail-Server kommen. Vorbeugende Wartungsarbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit angekündigt.

2.Elsmann Marketing haftet nur für schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder wenn der Schaden in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen ist.

3.Haftet Elsmann Marketing für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung dem Umfang nach auf die vom Kunden zu zahlende Jahresgebühr begrenzt. Für diesen Fall ist die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen.

4.Für Fehler an Waren, die auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind, stellt dieser Elsmann Marketing von der daraus resultierenden Produzentenhaftung insoweit frei, wie er selbst auch unmittelbar haften würde.

§ 5 Kündigung

Ein wichtiger Kündigungsgrund für Elsmann Marketing liegt insbesondere vor, wenn

- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;

- der Kunde gegen die Pflicht zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und gegen Mitwirkungspflichten verstößt und den Verstoß trotz schriftlicher Mahnung durch Elsmann Marketing nicht innerhalb von 3 Tagen einstellt bzw. beseitigt;

- bei Zahlungsverzug des Kunden, der länger als sechs Wochen andauert.

Alle Verträge, die der Kunde mit Elsmann Marketing abschliesst, haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Kündigt der Kunde zu einem früheren Termin, als dem regulären Vertragsende, findet keine Verrechnung/Erstattung des Entgeldes für den nicht in Anspruch genommenen Zeitraum statt.

§ 6 Schlussbestimmungen

1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

2. Ist der Kunde Vollkaufmann oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien.

3.Der Kunde wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Elsmann Marketing an Dritte abtreten; § 354 a HGB bleibt unberührt.

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Elsmann Marketing anerkannt worden sind.

5.Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

6.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Vertragspartner die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten.